Stand: November 2023
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der LesnayaKolbasa GmbH, Musterstraße 123, 10115 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Renovierungs- und Sanierungsdienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
2.2 Der Auftraggeber kann eine Anfrage über das Kontaktformular der Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege an den Auftragnehmer richten.
2.3 Der Auftragnehmer wird nach Erhalt der Anfrage ein individuelles Angebot erstellen und dem Auftraggeber zukommen lassen. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sofern es nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist.
2.4 Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der beauftragten Leistungen zustande.
3.1 Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen AGB.
3.2 Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.
4.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den ungehinderten Zugang zum Objekt zu den vereinbarten Terminen zu gewährleisten.
4.2 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Anschlüsse für Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Arbeiten relevanten Informationen, insbesondere über die Beschaffenheit des Untergrundes oder bestehende Leitungen, vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
4.4 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitsbereich geräumt und für die Durchführung der Arbeiten vorbereitet ist, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
5.2 Die Einhaltung der Termine und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
5.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
5.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Ausführung der Arbeiten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
6.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers abzunehmen.
6.2 Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Der Auftraggeber kann die Abnahme nur wegen wesentlicher Mängel verweigern.
6.3 Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen.
6.4 Die Ingebrauchnahme der Leistung durch den Auftraggeber gilt als Abnahme.
7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.
7.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7.5 Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis der Zahlungsverzug behoben ist.
8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistungen.
8.3 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8.4 Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel durch Nachbesserung oder Neuherstellung zu beseitigen.
8.5 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
8.6 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen gelieferten Materialien vor.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien pfleglich zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Zugriff auf diese nehmen sollten.
10.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
10.2 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
10.3 Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt oder wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät.
11.1 Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung des Vertrages gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
11.2 Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.